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Was interessiert sich eine Partei?

In der breitesten Anwendung ist eine Interessenspartei eine Person oder ein anderes Unternehmen, das vom Ergebnis einer gesetzlichen Klage wie einer Insolvenz oder einer Klage profitiert.Der Begriff wird auch verwendet, um die Person zu identifizieren, die mit einem Pensionsplan verbunden ist, der durch staatliche Vorschriften untersagt ist, in bestimmte Arten von Transaktionen zu gelangen, die mit diesem Plan verbunden sind.In beiden Anwendungen besteht die Idee darin, die Interessen aller beteiligten Parteien zu schützen, ohne eine Partei oder Parteien mit der Fähigkeit zu gewährleisten, andere, die an der Klage oder dem Plan beteiligt sind, zu nutzen.

In Bezug auf rechtliche Situationen wäre eine Interessenspartei sowohl der Beklagte als auch der Kläger in dem Fall, zusammen mit Dienstleisten, die möglicherweise eine Geschäftsbeziehung zu den beiden Parteien haben.Abhängig von der genauen Situation wird der Interessenspartei bestimmte Rechte oder Schutzmaßnahmen nach dem Gesetz gewährt und bei der Durchführung von Transaktionen mit anderen an der Klage beteiligten Parteien etwas eingeschränkt.Zum Beispiel wird in einer Insolvenzverhandlung einem Gläubiger Partei im Zinsstatus gewährt und haben die Fähigkeit, Daten vorzulegen, die vor dem Gericht berücksichtigt werden, was die Interessen dieses Gläubigers effektiv schützt.Der laufende Betrieb eines Pensionsplans für Arbeitnehmer, der Arbeitgeber, einschließlich Unternehmensleiter und leitende Angestellte, werden als Parteien angesehen.Darüber hinaus würden der Plan -Treuhänder, die in den Plan eingeschriebenen Mitarbeiter und alle Mitarbeiterorganisationen, in denen alle oder ein Teil der Mitgliedschaft in den Plan eingeschrieben sind, als Partei in Interesse angesehen.Anwälte, die eine fortlaufende Geschäftsbeziehung mit dem Arbeitgeber haben, werden manchmal auch als Parteien von Interesse angesehen.

In den Vereinigten Staaten bildet das als ERISA bekannte Mitarbeiter des Arbeitnehmers Ruhestandseinkommenssicherheit die Grundlage für die Definition und Identifizierung einer Partei von Interesse in Bezug auf verschiedene Altersvorsorgepläne.Jede Person oder Organisation, die als Partei im Interesse gemäß den Bestimmungen von ERISA identifiziert wird, hat bestimmte Rechte im Zusammenhang mit dem Plan, ist jedoch auch untersagt, bestimmte Maßnahmen in Bezug auf den Plan zu ergreifen.Zusammen mit dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer kann eine Interessenspartei jeder Investor sein, der mehr als fünfzig Prozent der Arbeitgeberorganisation besitzt.Abhängig von der Struktur des Plans und der Beziehung des Einzelnen zu einer Mitarbeiterorganisation kann der Ehepartner, die Kinder oder der Ehepartner eines Kindes des Arbeitnehmers auch als Partei angesehen werden.